Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:
Die Grabpflege wird über jede vereinbarte Laufzeit einer Grabstätte nach Ihren festgeschriebenen Wünschen garantiert.
Diese Garantie beinhaltet sogar den automatischen Ersatz von eingegangenen Pflanzen, von Pflanzen, die durch Wildverbiss geschädigt wurden, die Auffüllung von Mutterboden nach Einsenkschäden und sogar den Ersatz von Pflanzen nach Diebstahl.
Die Berechnung einer Grabpflege erfolgt zum Tagespreis und wird für die Dauer des zu schließenden Vertrages hochgerechnet.
Der Vertrag schließt eine Nachforderung irgendwelcher Summen definitiv aus, Preissteigerungen sind also ausgeschlossen. Diese Garantie erhalten Sie bei keiner Friedhofsverwaltung und bei keiner anderen Stelle.
Es werden in unregelmäßigen Intervallen unangekündigte Prüfungen der Grabstellen veranlasst. Bei diesen Prüfungen werden alle Grabstellen eines Friedhofsgärtners geprüft. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem die Prüfung nach Sauberkeit und Zustand der Grabstellen und die Erfüllung der vertraglichen Regelungen (Anzahl von Blumen und Pflanzen).
Alle Zahlungen, die Sie für die Pflege Ihrer Grabstelle leisten, werden an eine Dauergrabpflegeeinrichtung (die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH) geleistet. Die Treuhandstelle verwaltet diese Einzahlungen und zahlt dem von ihnen beauftragten Friedhofsgärtner jährlich die vertraglich vereinbarten Summen aus. Somit ist Ihr Geld vor Firmenpleiten, Unregelmäßigkeiten und Missbrauch geschützt.
Ein Dauergrabpflegevertrag ist auch als persönliche Vorsorge abschließbar!